HAUSORDNUNG

HAUSORDNUNG

Umgang miteinander:

Alle am Schulleben Beteiligten begegnen sich in höflicher, freundlicher und respektvoller Art und Weise. Sie tolerieren den anderen und bemühen sich um gegenseitige Wertschätzung.

Alle verzichten auf körperliche Gewalt und achten auf einen angemessenen Umgangston.

Eltern respektieren zur Sicherheit der Kinder, dass sie im Eingangsbereich warten, außer sie haben sich über das Sekretariat bei Frau Winkler gemeldet. Gespräche zwischen Eltern und Lehrern können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen, d.h. die Eltern melden sich an.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Lehrern soll folgender Weg eingehalten werden:
Fachlehrer – Klassenlehrer – Schulleiterin – Schulaufsicht

Alle am Schulleben Beteiligten haben die Möglichkeit, sich bei Bedarf an unsere Beratungspädagogin oder die Vertrauenslehrer zu wenden.

Die Kinder tragen während des Unterrichts keine Kopfbedeckung.

Die Handys und andere elektronische Geräte sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet und verbleiben in der Tasche.


Grundsätzliches zum Tagesablauf:

Prinzipiell ist die Schule verschlossen. Besucher melden sich im Sekretariat bei Frau Winkler. Die Schüler dürfen die Schultür nicht alleine öffnen.

Das Herumtoben im Klassenzimmer, auf dem Flur, in der Aula sowie auf dem Ruhehof ist nicht gestattet.

Alle Schüler sollen zur Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände beitragen. Der Müll im Klassenraum ist zu trennen.

Alle Räume werden sauber und aufgeräumt verlassen. Das Eigentum – auch von anderen – wird geachtet.

Alle Schüler hängen ihre Jacken, Anoraks, usw. ordentlich in die Garderobenschränke und sorgen dafür, dass nichts auf den Fluren herumliegt. Während der Unterrichtszeit tragen die Schüler Hausschuhe.


Schulbeginn:

Beginn der VHG: 7.30 Uhr
Einlass der Schüler in den Klassenraum 7.45 Uhr
Einlass der Schüler zur 2. Stunde (Hof): 8.45 Uhr 
Einlass der Schüler zur 3. Stunde (Hof): 9.45 Uhr

Nur die Mappen der Schüler, deren Klassen sich im Erdgeschoss befinden, werden vor der Klasse abgestellt. Daraufhin begeben sich alle Schüler direkt auf den Hof.


Kleine Pause:

Die Klassenräume sind zu lüften, die Fenster dürfen in allen Räumen und auf den Toiletten nur gekippt werden, die Türen bleiben offen. Das Ballspielen im Schulhaus ist verboten.


Große Pause:

Die Schüler gehen generell zu Pausenbeginn auf den Schulhof. Nur bei schlechtem Wetter halten sie sich im Schulgebäude auf (Schilder zur Regenpause beachten!).
Gehen Schüler in die Aula oder auf den Ruhehof, so ist Herumtoben und Ball spielen verboten.

Der Lehrer verlässt in der Regel als letzter den Klassenraum und die Hausaufsicht sorgt dafür, dass das Schulhaus verlassen und nicht vorzeitig wieder betreten wird. 


Pausenhof:

Der Baum- und Pflanzenbestand auf dem Schulhof ist zu schonen. Das Papier und sonstige Abfälle gehören in den Papierkorb. Das Werfen mit Schnee und Anderem auf dem Schulhof ist wegen der Unfallgefahr untersagt. 

Alle Schüler haben die Möglichkeit, sich bei eventuellen Problemen oder Streitereien an die Konfliktlotsen zu wenden.

Die Aufsicht wartet, bis der letzte Schüler den Hof verlassen hat.


Unterrichtsschluss:

Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude.
Der in der letzten Unterrichtsstunde unterrichtende Lehrer sorgt dafür, dass das Klassenzimmer ordentlich aufgeräumt und sauber verlassen wird. Die Schüler stellen die Stühle hoch, damit die Reinigung des Fußbodens erfolgen kann. Alle Fenster werden geschlossen. Die Terrassentüren müssen verriegelt bzw. verschlossen werden.
Feueralarm:

Bei Feueralarm sind die Fenster und Türen zu schließen und das elektrische Licht einzuschalten.

Alle Schüler verlassen zusammen mit dem unterrichtenden Lehrer ruhig und zügig das Schulgebäude und stellen sich klassenweise in ausreichender Entfernung vom Haus auf dem Schulhof an. Das Klassenbuch ist vom Lehrer mitzunehmen. 


Radfahren:

Aus Sicherheitsgründen sind das Rollerfahren und das Radfahren auf dem Schulgelände verboten.


Unfälle:

Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Schule ereignen und einen Arztbesuch erforderlich machen, sind im Sekretariat bei Frau Winkler zu melden, damit die Unfallkasse Berlin benachrichtigt werden kann.


Ausleihen von Lehr- und Lernmitteln:

Die Schüler tragen ihren Namen in die entliehenen Bücher ein, um Verwechslungen zu vermeiden. 

Schulbücher müssen sorgsam und schonend behandelt werden. Ausgeliehene Bücher müssen in jedem Fall eingeschlagen werden. Bitte keine Klebefolien benutzen und beachten, dass Tesafilm nicht direkt am Buchdeckel, sondern am Schutzumschlag festgeklebt wird.

Verlorengegangene sowie fahrlässig oder gar mutwillig beschädigte Bücher und Gegenstände sind zu ersetzen.


Haftung:

Beschmutzen Schüler absichtlich Wände oder beschädigen sie mutwillig Mobiliar, so muss der Schaden auf Kosten der Erziehungsberechtigten behoben werden.
Für abhanden gekommene Gegenstände von Schülern übernimmt die Schule keine Haftung.


Regeln für die Nutzung des Internet in der Schule

Passwörter
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ein Passwort zur individuellen Nutzung erhält, so muss sie/er vertraulich damit umgehen und darf es nicht an andere weitergeben. 
Nach der Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am Computer abzumelden.

Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollieren.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsplätze und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers an den Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.  Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Graphiken) aus dem Internet sind zu vermeiden. 

Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden.  Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.  Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit der Einwilligung der Schule zulässig.  Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. 
Bei der Verarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Benutzerausweis
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage – Seite 8 -), dass sie diese Ordnung anerkennen.  Dies ist Voraussetzung für die Nutzung und Teilhabe an der medienpädagogischen Arbeit der Schule.


Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
[vgl. hierzu die Rahmenschulordnung für den Bereich der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin (RSO); Stand: 01.01.2013] 

Katholische Schule St. Mauritius 
Schulze Boysen-Str. 28
10365 Berlin


Kathrin Henkel
-Schulleiterin-
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